Neue Richtlinien bei Ausschreibungen öffentlicher Aufträge

Autor: Duran Sarikaya
Datum: 20.04.2016

Neue Bewertungskriterien als Chance für kleine Unternehmen

Die Ausschreibung öffentlicher Aufträge ist in Deutschland seit dem 18. April neu geregelt. Unternehmen müssen sich künftig auf eine digitalisierte Vergabe einstellen. Dadurch soll eine vollständige und anonyme Einsicht ermöglicht werden, allerdings verkürzt sich die Angebotsfrist. Neue Bewertungskriterien können Vorteil für kleinere Unternehmen sein. Derweil ist die E-Vergabe noch freiwillig, soll bis zum 18. Oktober 2018 aber zur Pflicht werden.

Durch das neue Vergaberecht reagiert die Bundesrepublik und setzte die Vergaberechtlinien der EU um. Dadurch soll die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ab der Bekanntmachung bis hin zum Zuschlag komplett digital abgewickelt werden. Sobald der Auftrag veröffentlicht wurde, muss die elektronische Vergabe nun alle Unterlagen unentgeltlich und vollständig bereitstellen. So können Unternehmen den kompletten Unterlagenbestand anonym aufrufen, die Registrierungspflicht entfällt. Allerdings wird eine Registrierung bei Einsicht von Bieterfragen und Antworten des Auftraggebers seitens des Interessenten notwendig.

Eine weitere Änderung betrifft die Angebotsfrist. Durch die E-Vergabe reduziert sich die Angebotsfrist von 52 Tagen auf 30 Tage. Dadurch müssen Unternehmen schneller reagieren und unter Umständen ihre internen Prozesse angleichen. Dahingegen muss ein Vergabeverstoß nicht mehr unverzüglich geregelt werden, sondern innerhalb eines Zeitraumes von zehn Tagen.

Durch die neue E-Vergabe wird bei der Bewertung der Angebote zudem nicht nur der rein wirtschaftliche Aspekt berücksichtigt. Der öffentliche Auftraggeber muss nun auch weiche Faktoren wie umweltbezogene, qualitative, soziale und Innovationsaspekte in seine Entscheidung einfließen lassen. Ebenso können Erfahrungen des Personals einbezogen werden. Diese Kriterien können gerade für kleine, spezialisierte Anbieter von großem Vorteil sein.