BME: Neue Leitlinie für kartellrechtliche Compliance Programme

Datum: 31.05.2016

Erster Teil beschreibt das Eckpunktekonzept und benennt fünf Faktoren

„Eckpunkte für effektive Compliance Programme“ heißt der erste Teil der vom Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) veröffentlichten Richtlinie zu kartellrechtlicher Compliance. Unter Benutzung einer sogenannten DICO Leitlinie, welche einen allgemeinen Überblick und einen Einstieg in die Compliance geben soll, werden das Eckpunktekonzept und sonstige Faktoren vorgestellt.

Während kartellrechtliche Compliance Programme zwar für viele Unternehmen bereits an der Tagesordnung sind, ist nicht klar, welchen Umfang eben diese Programme besitzen müssen. Kartellverstöße bergen hohes Risiko und Strafen. Umso wichtiger ist also ein angemessenes Compliance Programm. Dabei will die Leitlinie allerdings keine gesetzliche Verpflichtung vorschreiben, sondern nur Empfehlungen aussprechen. Außerdem wird die Kartellschadensprävention thematisiert, welche im Einkauf im Zuge des Lieferantenkontakts zu berücksichtigen ist. Hier spielen sognannte Kartellrisikomärkte, also Märkte auf denen Kartellverstöße möglich wären, eine große Rolle.

Das Eckpunktekonzept dient der Einordnung von bestimmten Eckpunkten eines kartellrechtlichen Compliance Programmes in die Compliance Management-Struktur. Hier kann unter anderem der Leitfaden ISO 19600 (Compliance Management Systems – Guidelines) herangezogen werden. Etwaige Eckpunkte sind laut ISO 19600 Führungskultur, Verantwortlichkeit und Organisation, Risikoanalyse, Regelwerk, Schulungen, Überwachung und Verbesserung. Die vorliegende Leitlinie versucht allerdings, den Blick von den eigenen Programmen auf die Programme Dritter zu lenken. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollen hiervon profitieren. Die fünf von den Autoren gewählten Eckpunkte sind Führungskultur, Verantwortlichkeit und Organisation, Risikoanalyse, Regelwerk und Schulungen. Das Eckpunkteprinzip dient hier nicht als endgültiger Standard, sondern als Basis eines guten Compliance Programmes. Gegebenenfalls können Eckpunkte geändert oder angepasst werden.

In den weiteren Teilen der Leitlinie werden die Autoren auf die einzelnen Eckpunkte genauer eingehen und diese analysieren sowie erläutern.

Quelle: BME